WALDBRANDGEFAHR
Sommer, Hitze, Feuer
WALDBRANDSTUFEN
WALDBRANDSTUFE 1: SEHR GERINGE GEFAHR
Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden.
WALDBRANDSTUFE 2: GERINGE GEFAHR
Um Zündquellen zu vermeiden, ist erhöhte Vorsicht geboten.
Fahrzeuge nicht auf Waldparkplätzen mit trockener Bodenvegetation abstellen.
Waldarbeiten wie etwa Reisig verbrennen oder Sprengungen durchführen sind untersagt.
WALDBRANDSTUFE 3: MITTLERE GEFAHR
Die Waldbrandgefahr ist erhöht.
Die zuständige Behörde darf den Wald sperren.
Das Betreten des Waldes ist erlaubt, bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten.
Gefährdungsträchtige Waldarbeiten (siehe Warnstufe 2) sind grundsätzlich verboten.
Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und am Wald dürfen nicht genutzt werden.
WALDBRANDSTUFE 4: HOHE GEFAHR
Die zuständige Behörde darf den Wald sperren.
Öffentliche Straßen und Wege sowie Waldwege aller Arten sollten nicht verlassen werden.
Die Forstbehörde darf Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald sperren sowie weitere Schutzmaßnahmen einleiten.
WALDBRANDSTUFE 5: SEHR HOHE GEFAHR
Forstbehörde und Waldeigentümer dürfen den Wald sperren.
Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden.
Ausnahmen gelten nur zu Kontrolltätigkeiten durch die Forstbehörde sowie für Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.